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In Deutschland müssen sich Anbieter von Glücksspielen an klare Regeln halten. Doch es kommt immer wieder zu Verstößen.

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FAQ

Wichtige Fragen und Antworten

OASIS steht für Online Abfrage Spielerstatus. Dies ist ein zentrales und spielformübergreifendes Sperrsystem, das seit Inkrafttreten (1. Juli 2021) des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) bundesweit verfügbar ist. Hier können sich gefährdete und süchtige Glücksspielerinnen und -spieler eintragen lassen und für die Teilnahme an in Deutschland zugelassenen Glücksspielen sperren lassen (Selbstsperre). OASIS wird vom Regierungspräsidium Darmstadt im Auftrag aller Bundesländer betrieben. Es dient dem Schutz der Spielerinnen und Spieler und ist ein Instrument zur Bekämpfung der Glücksspielsucht.  

Unsere Meinung dazu: 
Ein bundesweites und spielformübergreifendes Sperrsystem für terrestrische und Online-Glücksspiele haben die berufliche Suchthilfe, die Selbsthilfe und die Suchtforschung seit vielen Jahren gefordert. Wir freuen uns alle sehr, dass es mit Inkrafttreten des GlüStV 2021 eingerichtet wurde. OASIS ist ein wichtiger Meilenstein in der Verbesserung des Glücksspielerschutzes.

Jetzt gilt es, die Übertretungen einiger Glücksspielanbieter gemeinsam zu recherchieren und hoffentlich weitestgehend abzustellen. 

Auf der Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt findest du sowohl einen Onlineantrag als auch einen Antrag, den du mit der Post schicken kannst. 

Hier der Link zum Onlineantrag:
Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre in OASIS nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 8a GlüStV 2021) – Informationen zum Antrag

Und hier der Link zum postalischen Antrag: musterantrag_auf_selbstsperre.pdf  

Vergiss nicht, die Kopie eines gut lesbaren Ausweisdokumentes beizulegen.

Falls du Rückfragen hast, hier die Kontaktadresse der Behörde:
Regierungspräsidium Darmstadt 
Dez. II 24.1 Glücksspiel – OASIS, gewerbliches Spiel 
Wilhelminenstraße 1–3 
64283 Darmstadt 
spieleranfragenOASIS@rpda.hessen.de


Unsere Meinung dazu: Super, dass das RP Darmstadt jetzt die Möglichkeit bereitstellt, den Antrag auch online zu stellen. 

Laut GlüStV 2021 ist es grundsätzlich nicht untersagt, dass eine gesperrte Person in einer Spielhalle als Servicekraft arbeitet. Aber: Es gibt in einigen Bundesländern Ausführungsgesetze zum GlüStV (z. B. in Bremen), in denen geregelt ist, dass man als Servicekraft nicht in einer Spielhalle arbeiten kann, wenn man gesperrt ist. Um diese Frage endgültig zu beantworten, müsste demnach das Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021 deines Bundeslandes geprüft werden.

Unsere Meinung dazu: Wir finden das gut. Immerhin sind Spielhallen verpflichtet, Sozialkonzepte zu entwickeln und das Spielverhalten ihrer Kunden und Kundinnen auf Hinweise eines problematischen Glücksspielverhaltens zu checken und sie evtl. auch selbst zu sperren (Fremdsperre). Es wäre merkwürdig, würde diese Fürsorgepflicht nicht auch für die eigenen Mitarbeitenden gelten.  

Seit 2021 gibt es auch in der Tschechei eine Sperrdatenbank für Glücksspiele, die vom tschechischen Finanzministerium betrieben wird. Es scheint allerdings sehr schwierig zu sein, sich dort z. B. von Deutschland aus zu registrieren. Berichten zufolge scheitern viele an der erforderlichen digitalen Unterschrift. Ein Nutzer des Forums Glücksspielsucht berichtete z. B., dass die Handysignatur nur für Österreicher funktioniert und eine PDF-Signatur von der tschechischen Behörde nicht akzeptiert wurde. Wenn du dich absichern möchtest – was zu empfehlen ist –, raten wir dir, aktiv etwas für deine Glücksspielfreiheit zu tun. Dann hast du es selbst in der Hand und bist nicht davon abhängig, ob ausländische Glücksspielanbieter dich korrekt behandeln. 

Hast du schon Kontakt zu einer Beratungsstelle? Oder zu einer Selbsthilfegruppe? Entsprechende Kontaktadressen findest du hier: https://www.gluecksspielsucht.de/adr/index.php 

Alles Gute für dich! 

Unsere Meinung dazu: Es ist schade, dass es in Europa bisher noch keine einheitliche Sperrpraxis gibt. Wir wünschen uns eine Glücksspiel-Sperrdatenbank, über die man sich auch in anderen europäischen Ländern (z. B. Nachbarländern, Urlaubsländern) für die Glücksspielteilnahme sperren lassen kann.  

Soweit wir wissen, ist das in Deutschland nicht möglich. Du könntest aber dein Konto für Auslandsüberweisungen sperren lassen. Kannst du dir das vorstellen? Bei der Sparkasse z. B. kann man die einzelnen Länder, die man sperren möchte, selbst auswählen. Überweisungen in diese Länder wären dann nur noch am Schalter vor Ort möglich, aber nicht mehr online. Andere Banken könnten ähnliche Regeln haben. Frag doch mal nach!

Unsere Meinung dazu: Angesichts der Expansion des Glücksspielmarktes in den letzten Jahren wäre es wünschenswert, wenn parallel mehr Schutzmöglichkeiten für Verbraucher und Verbraucherinnen eingeführt würden. Dazu gehört aus unserer Sicht die Möglichkeit, das eigene Konto unkompliziert für Geschäfte mit Glücksspielanbietern sperren zu lassen. 

Da können wir dich beruhigen: Das trifft auf die meisten Lottoprodukte nicht zu. Die Sperre gilt nur für Spiele, die mehr als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Du kannst also beides machen: dich sperren lassen sowie hin und wieder Lotto spielen.

Unsere Meinung dazu: Es gibt Lottospiele, die nach Erkenntnissen vieler Expertinnen und Experten problematisch genutzt werden – z. B. Rubbellose und der Eurojackpot – und die daher auch unter das Sperrsystem fallen sollten. Diese Auffassung teilen wir.